Elternbeirat

Elternbeiratsvorsitzender im Schuljahr 2023/2024 ist Herr Michael Staudigl.

Der Elternbeirat hat folgende Aufgaben:

Recht und Pflicht zur Zusammenarbeit:  Nach § 55 Schulgesetz (SchG) haben Eltern das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Schüler erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Recht und die Aufgabe der Mitwirkung nehmen die Eltern wahr

  • in der Klassenpflegschaft (umgangssprachlich: Elternabend),
  • in den Elternvertretungen (Klassenelternvertreter, Elternbeirat, Gesamtelternbeirat …)
  • und in der Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Sie tritt in der Regel einmal im Halbjahr zusammen. Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter. Stellvertretender Vorsitzender ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer.
Die Klassenpflegschaft wird unterrichtet/spricht sich aus u.a. über den Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme).

Elternvertretungen -> Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Er besteht aus den Klassenelternvertretern und ihren Stellvertretern.
Der Elternbeirat berät Wünsche und Anregungen der Eltern und unterbreitet sie der Schule/Schulleitung. Er arbeitet an der Verbesserung der „inneren und äußeren Schulverhältnisse“ (§ 56 SchG) mit. Er wird von der Schule und dem Schulträger bei seinen Aufgaben unterstützt. Er wird vom Schulleiter über alle Angelegenheiten unterrichtet, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Er wird angehört, bevor die Schule Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

Gesamtelternbeirat
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte aller Schulen eines Schulträgers – in unserem Fall der Stadt Plochingen – bilden den Gesamtelternbeirat. Er ist zuständig für alle Aufgaben der Elternvertretung (§ 57 SchG), die über den Bereich der einzelnen Schule hinausgehen.

Landeselternbeirat
Der Landeselternbeirat besteht aus gewählten Vertretern der Eltern. Er berät das Kultusministerium in allgemeinen Fragen des Erziehungs- und Unterrichtswesens.

Mehr Informationen unter Landeselternbeirat (LEB) Baden-Württemberg  oder im ganz aktuellen Elternjahrbuch der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), zu beziehen beim Süddeutschen Pädagogischen Verlag

Weitere Informationen für Eltern/Elternvertreter finden Sie hier.