Eltern und Schule
Eltern und Schule (Schulleitung; Lehrkräfte; Verwaltung) müssen gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten (s. SchG § 1 und § 55 ff.). Das gebieten nicht nur die Landesverfassung, das Schulgesetz und die anerkannten Erkenntnisse der Pädagogik und Psychologie, sondern die alltägliche Erziehungserfahrung. Wenn zwei Erzieher nicht an einem Strang ziehen, wird ihre Erziehungsarbeit nicht erfolgreich sein.
Im Schualltag ist dieses allgemein anerkannte pädagogische Prinzip dennoch nicht immer einfach und ohne Reibungsverluste umzusetzen:
- manche Eltern fühlen sich persönlich angegriffen, wenn Lehrkräfte Kritik an ihrem Sohn/ihrer Tochter üben und verteidigen/rechtfertigen ein Verhalten des Kindes in der Schule, das sie in der Familie nicht akzeptieren würden;
- manche Lehrkräfte haben vor allem in schwierigen Erziehungssituationen gelegentlich das Gefühl, dass sie von - manchen - Eltern nicht genügend unterstützt werden - und diese kritiklos alles tolerieren und verteidigen, was ihr Kind in der Schule tut.
An der Burgschule Plochingen gelingt es uns trotzdem, mit der übergroßen Mehrzahl der Eltern sehr gut zusammen zu arbeiten.
Unsere Elternvertretung Aufgaben der Elternvertretung arbeitet seit Jahren sehr aktiv an verschiedenen Projekten der Schule mit: an den Projekten "Gewalltprävention", "Englisch in der Grundschule", "Umgestaltung des Pausenhofes" und vor allem auch im Förderverein.Elternvertreter
Weitere Informationen für Eltern/Elternvertreter:
Infodienst des Kultusministeriums für Eltern und Elternvertreter
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